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Bild: Seelandschaft - Steuernews für Mandanten Steuerberater, Bremerhaven, Oyten, Verden, Wirtschaftsprüfer
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Corona-Schlussabrechnungen

Inhalt

Corona-Wirtschaftshilfen

Unternehmen die während der Pandemiezeiten Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen Schlussabrechnungen erstellen. Bisher war hierfür eine Frist bis 31.3.2024 vorgesehen.

Fristverlängerung

Diese Frist wurde nun im Einvernehmen mit den Berufsorganisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der beteiligten Wirtschaftsressorts des Bundes auf den 30.9.2024 verlängert. Diese Frist kann in Ausnahmefällen nochmals verlängert werden.

Verfahrensvereinfachungen

Darüber hinaus sind Verfahrenserleichterungen und ein beschleunigter Prüfprozess geplant. Unter anderem sollen standardmäßige Katalogabfragen ohne Bezug zum konkreten Einzelfall künftig vermieden werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Stand: 28. April 2024

Bild: vlady1984 - stock.adobe.com

Wir über uns

Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung verhelfen wir Ihnen mit dem universellen Leistungsangebot unserer Steuerberatungkanzleien in Bremerhaven, Verden, Oyten und Landau in der Pfalz zu Ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Erfolg. Dabei ist das Fachwissen und Einfühlungsvermögen unserer Mitarbeiter maßgeblich beteiligt.

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