Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser umfassendes Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.
Weiterentwicklung Ihres Unternehmens
Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke für die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab. Auf Grund unserer steuerlichen Expertise erkennen wir zudem Optimierungspotentiale und können im Idealfall die Kosten einer Abschlussprüfung durch umfassende Beratung für Sie wieder einsparen.
Vorteile einer freiwilligen Prüfung
Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein vom Wirtschaftsprüfer gesiegelter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenziale zu erkennen und Sie in sämtlichen rechnungswesenrelevanten Prozessen zu beraten.
Unser Leistungsangebot
- Gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Abschlußprüfungen bei Unternehmen aller Rechtsformen sowie Konzernen
- Prüfung von Reporting Packages im Rahmen von Konzernabschlussprüfungen
- Überprüfung des internen Kontrollsystems und Berichterstattung über Schwachstellen an das Management
- Bewertung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen
- Durchführung von Due Dilligence-Reviews bei Unternehmenskäufen
- Einrichtung und Prüfung von Kosten- und Leistungsrechnungen
- Gründungsprüfungen
- Sondergutachten
- Prüfungen anlässlich von Umwandlungen