[Nachrichtenüberblick] [Nachrichten Archiv]

Finanzausschuss beschließt Verbot von ungedeckten Leerverkäufen

Der Finanzausschuss hat 28.6.2010 einem gesetzlichen Verbot sog. ungedeckter Leerverkäufe zugestimmt. Der Ausschuss beschloss den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte, mit dem Finanztransaktionen, die eine Bedrohung für die Stabilität der Märkte darstellen, verboten werden sollen.

Mit dem Entwurf werden nicht nur ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone verboten, sondern auch der Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten. Allerdings setzten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit noch einige Veränderungen an dem Gesetzentwurf durch. So fällt die geplante Ermächtigung für das Bundesfinanzministerium weg, bestimmte schädliche Finanzinstrumente per Verordnung verbieten zu können.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Finanzinstrumente längstens für ein Jahr verbieten können. Sollte eine Verlängerung notwendig werden, muss voraussichtlich der Bundestag eingeschaltet werden. Außerdem wurde mit den Änderungsanträgen klargestellt, dass sog. Intraday-Geschäfte von dem Leerverkaufsverbot ausgenommen werden.

Der Finanzausschuss lehnte außerdem einen Antrag der Linksfraktion zur stärkeren Regulierung der Banken. Diese hatte gefordert, Banken Eigenhandelsgeschäfts auf eigenes Risiko zu untersagen. Ebenso sollte ihnen die Beteiligung an Hedge- und Equity-Fonds untersagt werden.

Linkhinweis:

Für den auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichten Gesetzentwurf klicken Sie bitte hier (pdf-Datei).

Nachricht aufgenommen am 30.06.2010
Quelle: BT online
Datum: 28.06.2010 16:30

« Zurück