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Die EU und die USA haben am 28.6.2010 das umstrittene SWIFT-Abkommen - "Abkommen zwischen der EU und den USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung an das US-Finanzministerium für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Finance Tracking Program - TFTP)" - zur Weitergabe von Bankdaten an die US-Terrorfahnder unterzeichnet. Die EU-Staaten hatten zuvor mit einem einstimmigen Votum den Weg freigemacht.
Auch Deutschland hat dem Ratsbeschluss über die Unterzeichnung des SWIFT-Abkommens im schriftlichen Verfahren gebilligt. Zustimmen muss nun noch das Europaparlament, das am 7.7.2010 abstimmt. Im Februar hatten die Abgeordneten das Interimsabkommen abgelehnt, weil sie die Standards für den Datenschutz nicht erfüllt sahen. Nun wird im Parlament eine klare Mehrheit erwartet. Nach Ansicht von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière enthält das Abkommen insbes. im Hinblick auf den Rechtsschutz und den Datenschutz deutliche Verbesserungen gegenüber dem Interimsabkommen.
Der Minister hob insbes. folgende Aspekte hervor:
Insgesamt, so de Maizière sei es gelungen, in dem Abkommen gleichermaßen Sicherheits- wie Datenschutzbelange in einem ausgewogenen und angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen. Das Abkommen enthalte klare Vorgaben zur Errichtung eines EU-TFTP, wodurch künftig ein arbeitsteiliger Datenaustausch zwischen der EU und den USA stattfinden könne.
Nachricht aufgenommen am 30.06.2010 Quelle: BMI PM und Spanische EU-Präsidentschaft PM vom 28.6.2010 Datum: 28.06.2010 17:23
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